Ich möchte einen Einspruch beim Friedensrichter einlegen

Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum, vor dem Friedensrichter der örtlichen Zuständigkeit durch direkte Hinterlegung des Einspruches oder per Einschreiben mit Rückschein, gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets 150/11.

Der Widerspruch muss auf Italienisch sein.